weihnachten7

Vonwegen „Frohe Weihnachten“!

Erst im Jahre 2012!

Glühwürmchen arbeitet im medizinischen Bereich und wie bekannt ist, gilt dort die sog. Sieben-Jahre-Regelung.

Ausgehend vom Turnus „Montag bis Sonntag“, muss Glühwürmchen 2009 über Weihnachten arbeiten, weil turnusmäßig noch kein Sonntag erreicht ist.
In der „einen“ Woche – also Montag bis Sonntag bis 2011 – muss Glühwürmchen auf Weihnachten arbeiten und hat über Sylvester/Neujahr frei.
2012 ist Heiligabend auf einem Montag, also hat Glühwürmchen auf Weihnachten frei, muss also „über die Jahre“ arbeiten.
Dies geht dann so lange, bis ein Heiligabend wieder auf einen Montag fällt.
Dann gehen wieder die sieben Jahre – sog. Wochen-Turnus – los, in denen Glühwürmchen über Weihnachten arbeiten muss.

Diese Regelung ist völlig realitätsfern, denn laut Bundesarbeitsgesetz ist dies nicht zulässig, da man – basierend auf  religiöser Betätigung – niemanden zwingen kann, jahrelang auf Heiligabend bzw. über Weihnachten auf den Kirchgang zu verzichten.
Auch für den persönlichen/privaten Bereich ist es schon eine Anmaßung, so etwas zu erlassen.
Bei Familien, die Kinder haben, müssen also die Kinder „schön im Takt“ sieben Jahre auf gemeinsame Weihnachten verzichten.

Es gibt auch keine Ausnahme zu dieser Regelung.

Sieben Jahre kein gemeinsames Weihnachten, dann sieben Jahre nicht ins neue Jahr feiern können.

An einen Turnus „Dies Jahr auf Pfingsten frei, dafür nächstes Jahr Ostern frei“ kann man sich einstellen, aber von oben angeordnet zu bekommen, sieben Jahre auf gemeinsames Weihnachten – ohne Ausnahme – zu verzichten ist eine Anmaßung sondergleichen.

Das Problem bei der Sieben-Jahre-Regelung ist ein rechnerisches.

Einmal von Montag bis Sonntag ist nur ein Schaltjahr dazwischen, im zweiten Turnus sind zwei Schaltjahre dazwischen.
Weil dieser Turnus nämlich nicht reale sieben Tage als Grundlage hat, sondern einen Wochenturnus, ist diese Regelung ungerecht, denn diejenigen, die im Turnus „zwei Schaltjahre“ arbeiten, müssen de facto einmal weniger arbeiten als die im Turnus „ein Schaltjahr“.
Dies ist absolut ungerecht.

Weiterhin ist die Regelung – wie oben gesehen – unsozial.
Wir geben ein persönliches Beispiel.
Wir sind im November 2008 zusammengezogen, und Glühwürmchen musste 2008 über Weihnachten arbeiten, glücklicherweise Heiligabend vormittags.
Wir konnten also abends die Bescherung machen.
2009, 2010 und 2011 können wir wieder auf Weihnachten verzichten, weil Glühwürmchen nämlich noch im Turnus ist.
Herzbeben bereitet gerne das Essen vor und macht auch liebend gern die Organisation zu Weihnachten. Dies ist hier nicht die Frage.

Wir leben zusammen und können jahreang nicht miteinander Weihnachten feiern, weil irgend jemand etwas in einem Zustand geistiger Umnachtung „erfunden“ hat.


1 Kommentar zu „7 Jahre Weihnachten, 7 Jahre Sylvester/Neujahr“

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