engpass

Am Samstag, 1.10.2011, fand in Stuttgart an der Königstraße, Ecke Bolzstraße die „Vorführung“ des sog. „Engpass 21“ der Gegner des Projekts Stuttgart 21 – S21 statt.

„Zufälligerweise” in der Nähe des Informationsstands der „Interessengemeinschaft Bürger für Baden-Württemberg”!

Dort war ein Weg mit einer Breite von einem Meter zwanzig – 1,20 m – und einer Länge von ungefähr zehn Metern abgesteckt.
Durch diese Schneise fuhren zwei Frauen mit ihren Rollstühlen hindurch, und Männer liefen etwas holperig mit Koffern und Trollies – rollbare Koffer – dort entlang.
Die Rollstuhlfahrerinnen erzählten den Passanten – und besonders uns als Inhaber des Presseausweises – dass ein Bahnsteig bei S21 nur 1,20 m breit sei.
Dies sei ein Manko, denn wenn es mal brenne, käme man als Behinderter nicht hinaus.

Dies, was uns die Gehbehinderten und die mit den Koffern uns weismachen wollten, ist eine Lüge!

Lauf Eisenbahnbundesamt – EBA – und der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung – EBO – muss ein Fluchtweg mindestens 80 Zentimeter – cm – breit sein.
Bei S21 sind die Fluchtwege 1,20 m breit, weil die Planer von S21 schon frühzeitig mit Behindertenverbänden zusammengearbeitet haben.

Nicht die Bahnsteigbreite ist 1,20 m, sondern die Fluchtwegbreite.
Ein Bahnsteig hat bei S21 normkonform eine Breite von 2,86 m.
Gleichzeitig sind pro Doppelbahnsteig jeweils drei Aufzüge vorhanden, die im Brandfall mindestens noch eine halbe Stunde fahren dürfen, was uns die beiden Rollstuhlfahrerinnen kleinlaut nach mehreren Hinweisen bestätigten.

In der Diskussion um die Barrierefreiheit sagten uns die Frauen, dass die Aufzüge eigentlich nicht von Behinderten zu gebrauchen sind, weil alle Nicht-Behinderten im Brandfall sofort auf die Aufzüge stürmten und die Behinderten nicht hineinkönnten und sogar noch weggeschubst würden.
Die Bemerkung eines Passanten, der den „Engpasslerinnen“ und uns zugehört hatte, dass er als Nicht-Behinderter definitiv nicht den Aufzug nähme, wenn es brenne, sondern die Beine unter die Arme nähme und die Treppe hochrenne, nahmen die Frauen auch bei der Wiederholung nicht wahr oder wollten es nicht wahrnehmen.

Das „Highlight“ war aber ein anderes:
Irgendwann gegen 15 Uhr meinten welche von der Piratenpartei, sie müssten sich direkt schräg vor den Stand der „IG Bürger für BW“ stellen.
Wir redeten mit ihnen und fragten, ob sie unbedingt ihren Sonneschirm auf die Aufsteller der S21-Befürworter stellen müssten. Da sie stur blieben, wurde die Polizei eingeschaltet, um die Standgenehmigungen zu prüfen.
Das Ordnungsamt hatte leider die Standgenehmigung für zwei Stände am gleichen Platz vergeben.

Das Kuriose kommt aber jetzt.
Der Polizei wurde gesteckt, sie solle doch mal schauen, ob die „Engpassler“ eine Standgenehmigung hätten.

Einige Minuten später räumten die „Engpassler“ ihre „Installation“, weil sie keine hatten.

Aber das war bestimmt wieder nur eine Repressalie der Polizei, die ja laut S21-Gegnern für die Bahn arbeite!

Oft von den Gegnern kritisiert aber mit den Fluchtwegen verwechselt:
Die Bahnsteige des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs bzw. der Abstand zwischen Bahnsteigkannte und Fahrtreppe sei zu gering. Dieser Abstand entspricht jedoch der Norm. Auch der neue Berliner HBF hat selbige Platzverhältnisse an diesen Stellen, da auch dieser nach der Norm geplant und gebaut wurde.

Auch heute und bei K21 herrschen auf den Bahnsteigen die gleichen Verhältnisse.
Nur bei den Bahnsteigen des jetzigen Kopfbahnhofes gibt es solch einen Engpass direkt kurz vor dem Querbahnsteig, welcher momentan die Verbindung zwischen den einzelnen Bahnsteigen herstellt, abgesehen von einer nicht barrierefreien
Unterführung der Bahnsteige in östlicher Richtung.

Bei normalem Fahrgastaufkommen ist heute in genau diesem Bereich des Kopfbahnhofs ein erheblicher Engpass festzustellen. Und obwohl mehr als 90% der aus-/umsteigenden Fahrgäste an diesen Engpässen vorbei müssen, ist bis heute nichts passier.
Zuweilen sich die Situation im neuen Hauptbahnhof auf die fünf Aufgänge je Bahnsteig ‚zur Verteilerebene hin, entspannt.

die Erschließung der Bahnsteige über Fahrtreppen und Aufzüge wurde unter Berücksichtigung der aktualisierten und erweiterten Personenstromanalyse und des Evakuierungskonzepts vom Architekturbüro Ingenhoven technisch weiterentwickelt.

„Der Stand der Planfeststellung sah für den Verteilersteg A (am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz) je Bahnsteig einen Aufzug, zwei Fahrtreppen und eine Festtreppe vor. Damit ergab sich eine Durchgangsbreite von 2,05 m zwischen Treppenanlagen und Bahnsteigkanten.

Die überarbeitete Planung sieht die Positionierung je einer Fahrtreppe und einer zusätzlichen Festtreppe beidseits am Steg A vor – pro Bahnsteig also zwei Fahrtreppen, zwei Festtreppen und ein Personenaufzug. Dadurch ergibt sich eine neue Durchgangsbreite von 2,86 m.

Für die Treppen- und Aufzugsanlagen an Steg B waren gemäß der Analyse keine Veränderungen erforderlich. Jeder Bahnsteig wird mit vier Fahrtreppen, zwei Festtreppen und einem Aufzug erschlossen.

Die Erschließung der Bahnsteige über Steg C (an der Haltestelle Staatsgalerie) erfolgt wie bisher über je eine Fahrtreppe, eine Festtreppe und einen Personenaufzug für jeden Bahnsteig. Die Durchgangsbreite zwischen Treppenanlagen und Bahnsteigkante beträgt hier jeweils 2,86 m.”

(Dr. Volker Kefer, Technikvorstand Deutsche Bahn AG)

Weitere Infos auf „Direkt zu Stuttgart 21″

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kalender
Juni 2026
MDMDFSS
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930 
Kategorien
Editorial

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem Urheberrecht bzw. dem Copyright des explizit gezeichneten Autoren.

Beiträge und Materialien Dritter sind als solche gekennzeichnet.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung bedürfen der expliziten, schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Urhebers bzw. Erstellers und des Herausgebers.

Downloads und Kopien dieser Seite sowie Konvertieren in andere Darstellungen bzw. Darstellungsformen sind nicht gestattet.

Beachten : Haftung und Recht