
Man muss auch mal gewinnen können …
Ende November 2008 waren hier in Dettenhausen die Straßen – besonders die im Industriegebiet – mit einer kompakten Eisschicht überzogen.
Als ich zu meinem Arbeitgeber einbiegen wollte, kam ich, obwohl ich Schritttempo fuhr, leicht ins Rutschen, und mein Auto rammte eins, das mir entgegenkam. Der Schaden war sehr unerheblich, musste aber gemeldet werden, weil es ein Firmenauto war. Unter „normalen“ Umständen hätte man die kleine Macke nicht mal reparieren lassen.
Wir riefen also die Polizei.
Der Polizist kam und nahm den Unfall auf. Vorher sagte er aber, ich bekäme eine Anzeige wegen „Missachtung des Rechtsfahrgebots“.
Ein paar Tage später bekam ich auch den Bußgeldbescheid. Ich legte sofort Einspruch ein, indem ich die Sachlage klarstellte.
Heute wurde die Anzeige wegen „Missachtung des Rechtsfahrgebots“ aufgehoben.
Man muss eben nicht glauben, man könne durch Schreiben von (nicht gerechtfertigten) Anzeigen Karriere machen …
2 Kommentare zu „„Mensch“ Maier!“
![]() |
Schreib Deine Meinung! |


























Richtig! Allerdings ist die Anzeige wegen „Missachtung des Rechtsfahrgebots“ an den Haaren herbeigezogen gewesen, deswegen ja auch die Aufhebung nach meinem Einspruch.
Tja, „unter normalen Umständen“ heisst ja wohl, daß dein Gegner nicht mit einem Firmenwagen unterwegs gewesen wäre. Dann wäre er mit seinem Eigentum gefahren und kann großzügig sein. Mit fremdem Eigentum großzügig sein kann ich nicht als „normale Umstände“ bezeichnen. Deshalb war es wohl ok, daß die Polizei hinzugezogen wurde.