
Fleischprodukte dürfen bald auch dann als „gentechnikfrei“ deklariert werden, wenn zur Herstellung gentechnisch-veränderte Produkte verwandt wurden.
Laut Regierung darf dies aber nur dann geschehen, wenn die gentechnisch-veränderten Vitamine und Aminosäuren erstens in Fleischprodukten nicht nachweisbar sind und zweitens keine „gentechnischfreie“ Alternative „verfügbar“ ist.
Die Regelung entspräche der EU-Verodnung, ließ die Regierung verlautbaren. Sie könne deswegen nicht anders handeln.
Man denke (kurz) darüber nach, wer die EU-Kommision ist!
Die EU-Kommission setzt sich aus Politikern der Mitgliedsstaaten zusammen.
Deutsche, englische, französische, spanische, italienische Politiker und welche aus anderen EU-Ländern denken sich z.B. eine Verordnung aus, was „gentechnikfrei“ zu bedeuten hat bedeutet. Sie entscheiden dies nach einen langen „Prozess der Meinungsbildung“.
Die Politiker, die im EU-Parlament und/oder in den EU-Gremien sitzen, stammen auch aus Deutschland und sind in deutschen Parteien organisiert. Sie wurden gewählt und nehmen ihr Mandat mehr oder meistenteils weniger ernst. Das heißt also, dass sie Parteifreunde derjenigen sind, die die von ihnen beschlossenen EU-Verordnungen ratifizieren müssen.
Und hier ist der Knackpunkt!
Es gibt keine unabhängige Instanz namens EU, auch keine unabhängige Instanz namens EU-Parlament.
Parteifreunde von Politikern, die z.B. in Deutschland Minister durch Brieftasche Miglieder des Bundestages (MdB) sind, sprechen natürlich auch mit ihren Parteifreunden, was sinnvoll wäre, in eine EU-Verordnung gegossen zu werden.
Sie sind ja nicht abstrakte Europäer, die irgendwo im Kreißsaal des EU-Parlaments zur Welt kommen und gottgleich Gebote aufstellen, die ihnen als Eingebung erscheinen.
Sie sind eben keine Mitglieder des Bundestages, sondern Mitglieder des Europaparlaments (MdE) und Staatangehörige eines Mitgliedslandes der EU.
EU-Vorordnung entstehen auf Initiative eines oder mehrerer EU-Staaten. Die Entscheider sind die EU-Parlamentarier, die Order aus ihren Heimatländern bekommen.
Aus der „Willens‑ bzw. Meinungsbildung“ der Staaten geht eine EU-Verordnung hervor, die die Staaten dann in nationale Verordnungen bzw. nationales Recht umsetzen müssen.
Im Klartext heißt das, man muss das umsetzen, was man vorher so entschieden hat, nur eben über einen Umweg.
„Wir können nicht anders als so zu entscheiden, weil das die Umsetzung einer EU-Verordnung ist.“, ist nur eine Ausrede, um vor sich selbst nicht dumm dazustehen, und um sich bei „umstrittenen Verordnungen“ vor den Wählern rechtfertigen zu können, was man schon im Vorfeld entschieden hat, aber nicht wahrhaben will, weil man vielleicht deswegen das nächte Mal nicht gewählt werden könnte …
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