Archiv für die Kategorie „IT-Themen“

Zwischen 16:45 Uhr und 17:15 Uhr wurde dieses Blog aktualisiert.
Diesmal wurde die ganz neue, gestern nacht (heute nacht ?) erschienene Version des Softwarepakets installisiert und einige Anpassungen diesbezüglich vorgenommen.
Für etwa eine halbe Stunde war es nicht möglich, sich dieses Blog (ohne Fehler) anzuschauen.
Wir bitten, die Störungen zu entschuldigen!

Heute wurde dieses Blog geupdatet.
Es wurden mit der Aktualisieruing einige Sicherheitslücken geschlossen und einige Stabiltätskorrekturen vorgenommen.
Für ein paar Minuten war es nicht möglich, sich dieses Blog anzuschauen.
Wir bitten, die Störungen zu entschuldigen!

Im Internet kursieren stellenweise Gerüchte und Mutmaßungen, die Gehirnen entstammt zu sein scheinen, die nicht sehr leistungsfähig sind.
In einem Artikel eines Blogs ging es darum, dass jemand entlassen worden war, weil er im Monat während der Arbeitszeit ca. 30 bis 40 Stunden im Internet gesurft hatte.
Der Blogwart, also der Bloginhaber, behauptete allen Ernstes, dies sei nicht rechtens gewesen, weil es ein Urteil gäbe, in dem Richter jemanden freigesprochen hätten und dies damit begründet hätten, dass man 30 bis 40 Stunden im Monat im Internet surfen dürfe.
Dies ist definitiv falsch!
Es hat nie ein diesbezügliches Urteil bzw einen Freispruch gegeben.
Die Geschichte war etwas anders.
Ein Mitarbeiter war immer und immer wieder beobachtet worden, dass er im Internet während der Arbeit gesurft hatte.
Er wurde nach einigen Verwarnungen entlassen.
Der Betroffene klagte.
Vor dem Arbeitsgericht bekam er recht, denn der Richter begründete, dass man die ZEHN Stunden, die er im Monat für private Zwecke im Internet unterwegs war, nicht erheblich seien.
Im Internet machte daraufhin der Richterspruch die Runde, und einige Leute strickten – wie beim Spiel „Stille Post“ – einiges rundherum.
So entstand das Gerücht, man dürfe im Monat 30 bis 40 Stunden (bei ca. 160 Monatsstunden Arbeit etwas 25 Prozent der Arbeitszeit !!!) auf Firmenkosten im Internet surfen, ohne dass der Chef etwas dagegen sagen könne.
Das Urteil hieß – wie oben gesehen – dass – gelinde gesagt – jemand nicht belangt werden kann, wenn er sehr wenig surft während der Arbeit.
Dies heißt aber nicht, dass man surfen darf.
Manche Leute vermischen Wunschdenken und Realität.

Unser Firefox-Addon „Twitter-Block“ ist nun als sog. Release Candidate zu haben.
Ein Release Candidate ist ein Stadium einer Software, der eigentlich schon so gut wie für die breite Masse der Benutzer anwendbar ist.
Es werden nur noch kleine Fehler behoben, aber keine neuen Funktionen mehr hinzugefügt.
Dieses Stadium wird nicht mehr lange dauern.
Wir hoffen, dass wir „Twitter-Block“ Anfang Juli in Serienreife an den Start gehen lassen können.
Das Symbol – Icon – von Twitter-Block ist oben zu sehen.
Wenn Twitter-Block aktiviert ist, ist das Icon wie oben zu sehen, bei inaktivem Twitter-Block fehlt der Kreis mit der Linie.
Diese Funktion „Aktivieren“ und „Deaktivieren“ haben wir noch eingebaut, damit man bei „laufendem Betrieb“ ad hoc entscheiden kann, doch alles angezeigt zu bekommen oder etwas zu testen etc.
Vielen Dank an die Tester!

Liebe Leserinnen und Leser!
Einigen Tage lang wurde im „Maschinenraum“ dieser Internetpräsenz einiges „umgestrickt“ und optimiert.
Heute wurde die Datenbank aktualisiert.
Durch die Optimierungen konnte die Verarbeitungsgeschwindigkeit dieser Internetpräsenz um ca. das Zehn‑ bis Fünfzehnfache beschleunigt werden.
Dies wird jedem auffallen, wenn er das erste Mal wieder diese Internetpräsenz aufruft.
Für knapp eine halbe Stunde war es heute nicht möglich, sich dieses Blog anzuschauen.
Wir bitten, die Störungen – auch die der vergangenen Tage – zu entschuldigen!

Bei Twitter gibt es ja die Möglichkeit, andere Benutzer zu blocken.
Diese Funktion ist allerdings nicht so weitreichend wie z.B. bei Facebook.
Wenn man jemanden bei Facebook blockt, kann man nichts mehr von einem sehen und er auch nichts mehr von dem, der ihn geblockt hat, sehen.
Blocken bei Twitter ist nur sehr rudimentär.
Wenn man jemanden blockt,
- kann dieser einem nicht mehr folgen,
- kann er einen nicht mehr in eine sog. Liste aufnehmen,
- bekommt keine „Replies“ (@name) mehr in den Ordner „Erwähnungen“
- und man erhält auch keine Direktnachrichten (mehr) von ihm.
Die Mankos bei Twitter sind, dass
- man den Blockierten sehen kann, wenn man seine Twitteradresse (www.twitter.com/name) hat ,
- der Blockierte einen auch so sieht
- und der Blockierte taucht in Suchergebnissen via Suche oder sog. Hashtagging – Kategorisierungen – auf.
Wir haben uns nun überlegt, wie man bewerkstelligen kann, dass man jemanden, den man blockiert hat, gar nicht mehr sieht.
Vorweg: Man könnte sich unsichtbar machen, aber dann sieht keiner mehr, was man twittert.
Wir haben uns etwas für den Browser Firefox überlegt.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Ab morgen, den 1. Mai 2011, ist die Freie Dokumenten-Lizenz für alle Inhalten dieses Internetangebots – Syntronica.net – SynPress und Glühwürmchen und Herzbeben – aufgehoben.
Von Syntronica.net – SynPress und Glühwürmchen und Herzbeben erstellete Inhalte sowie von Dritten erstellte Inhalte unterliegen nun wieder dem unumstößlichen bzw. unteilbaren Urheberrecht.
Wir bedauern diesen Schritt, doch er ist bitter notwendig, da sich eine Vielzahl von Personen und Institutionen, die Werke – Dokumente, Texte, Bilder etc. – von unserer Internetpräsenz benutzt haben, nicht an der Urheber-Auszeichnungspflicht gehalten haben.
Wir mussten leider auch schon einige Personen rechtlich ahnden lassen.
Wir hatten im Rahmen der Freien Dokumenten-Lizenz jedem das Recht eingeräumt, Inhalte zu benutzen, wenn er uns und die Webseite nennt.
Dies hat auch schon gut geklappt, doch eine Vielzahl hat dies leider nicht für nötig gehalten.
So haben wir nach langem Hin und Her diesen Schritt erwogen.
Wer Inhalte benutzen möchte, bitte kurz an uns wenden!
Wir melden uns dann.
Vertrauen ist gut, Kontrolle (leider) besser.

(So sieht die Grafik aus, die sich in der Mail befindet.)
Seit einigen Tagen kursiert wieder eine Betrugs-Mail!
Diese Mail gibt vor von der DHL, ehemalige Post, zu sein und ködert die potenziellen Opfer mit Versprechungen zu Sicherheitseinstellungen, die zu aktivieren seien!
Man soll auf eine gefälschte Seite gelockt werden, um die persönlichen Daten einzugeben der Packstation, damit die Kriminellen die Packstation missbrauchen können.
Der Wortlaut der Betrugs-Mails:
Sehr geehrte PACKSTATION Kunden,
sicher haben Sie nach der Ankündigung in unserem Newsletter 03⁄2011 zur Kenntnis genommen, das ein Paketempfang an einer von deutschlandweit über 2.500 PACKSTATIONEN nur noch mit Ihrer DHL-GOLDCARD erfolgen kann.
Wir haben uns im selben Zuge, den Wünschen unserer Kunden angenommen,und weitere Präventationsmaßnahmen zu Ihrer Sicherheit und Zufriedenheit umgesetzt.
Eines der Hauptanliegen war die Verifizierung mit einem Privaten Sicherheitsschlüssel,
dieser wird bei Ihrem nächsten Login automatisch erzeugt und in unserem System gespeichert.
Dieser Sicherheitsschlüssel funktioniert ähnlich wie ein Fingerabdruck, und sorgt nach einem Abgleich dafür, das für Unbekannte keine Möglichkeit besteht, sich in Ihren Account einzuloggen.Die Verifizierung sollten Sie innerhalb der nächsten 7 Tage vornehmen,da wir sonst aus Sicherheitsgründen Ihren Zugang einschränken müssen.
Weitere Informationen zu dem Thema sind leicht und Verständlich auf unserer Webseite zu finden.Um Ihre PACKSTATION direkt zu verifizieren,folgen Sie bitte diesem Link:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Jeder PACKSTATION Kunde der sich bis Sonntag, den 24.04.2011 erfolgreich verifiziert,
nimmt automatisch an dem großen Oster Gewinnspiel teil, in Verbindung mit unseren Partnern Bosch,Audi, und dem IFL (Institut für Lieferlogistik) werden über 1000 Sachpreise ausgelost.
Als Trostpreis falls Sie nicht zu unseren Hauptgewinnern zählen sollten, verlosen wir weitere 2500 Portofreie-Pakete für Ihre nächste Sendung die Sie an einer PACKSTATION einliefern.Das PACKSTATION-Service Team wünscht Ihnen frohe und erholsame Osterfeiertage

Seit Jahren benutze ich begeistert den Browser Firefox.
Nun ist er mir mal abgestürzt.
Nach dem Neustart hat Firefox sich allerdings dafür entschuldigt.

Sache gibt’s!

Dieses Internet-Tagebuch – Blog – gibt es nun endlich auch in einer mobilen Variante.
Wenn man mit einem mobilen Gerät – z.B. Smartphone, Handheld, Pocket PC – auf unser Blog navigiert, wird man automtisch auf eine abgespeckte Seite, die für mobile Geräte optimiert ist, geleitet und kann so Beiträge bzw. Artikel lesen.

Die moblie Homepage zeigt momentan die zehn aktuellsten Artikel, wobei der aktuellste einen kurzen Auszug, allerdings ohne Grafik, enthält.

So sieht der Artikel „Die Agent-Provocateur-Lüge“ in der Einzelansicht aus.
Die Grafik ist zu sehen.
Weiter unten ist auch ein Kommentarfeld, um Kommentare von mobilen Geräten versenden zu können.
Auch der Administrationsbereich ist in einer mobilen Variante verfügbar.
So kann man ohne Probleme zB. Artikel schreiben oder Einstellungen ändern.
Der Leser wird aber nichts vom mobilen Administrationsbereich – dem sog. Backend – sehen.
Viel Spaß mit der mobilen Version!
























