Artikel-Schlagworte: „Krimis“

Tablet PC Android

Wenn man wie wir sehr viel liest, kommt/kam man irgendwann auch mit dem Thema E-Books in Berührung.

E-Books sind „elektronische Bücher“ (“normale“ Bücher in elektronischer Form), die mit speziellen Lesegeräten oder Leseprogrammen, sog. Readern, gelesen werden können.
Diese Reader können Geräte sein, oder auch ein Programm bzw. eine  – neues Wort : „App“ – sein, die extra dafür produziert bzw. programmiert werden, damit die E-Books gelesen werden können.
Die Programme kann man auf Tablet-PCs, Desktop-PCs, Handys etc. installieren.

In der Regel muss man mit dem Reader auch die Bücher kaufen, wofür die Geräte technisch dazu ausgestattet sind, dass sie ins gehen können.

Wenn man nun zu den Internet-Buch-Handlungen geht, wird man auf verschieden(st)e Reader aufmerksam.

Wer zum Beispiel einen Reader namens „Oyo“ gekauft hat, kommt zu Buch.de und Thalia, wer einen „Kindle“ hat, kommt zu Amazon, wer einen „Place-Page-Reader“ hat, kommt zu „Page-Place“, mit dem WEltbild-Reader zu Weltbild bzw. Jokers, mit dem Hugendubel-Reader zu Hugendubel etc.

Unausweichlich wird man gleichzeitig mit dem „Digitalen Rechte-Management“ (DRM) konfrontiert.

Wenn man ein E-Book kauft, wird es im Internet-Buch-Shop verschlüsselt und wenn man es auf dem Reader möchte, wird es ad hoc entschlüsselt.
Für dieses Ver‑ und Entschlüsseln sorgt u.a. das DRM, für das man eine sog. Identifikation bei der weltweiten Software-Schmiede Adobe – bekannt durch Acrobat, PDF, Acrobat Reader, Adobe Reader, Flash, Shockwave, Photo Shop etc.  – bekommt (gratis).
Mit dieser Adobe-ID (Identifikation von Adobe)  wird geregelt, dass man nun als Besitzer eben nur die Bücher lesen kann, die man erstanden hat.
Damit ist auch gewährleistet, dass man das E-Book nur auf einem Reader – bei manchen Produkten bis maximal fünf Readern – lesen kann.

Die DRM fungiert also (auch) als „Kopierschutz“.

Irgendwann wir man merken, dass man E-Books, die man für einen Kindle gekauft hat, nicht auf einem Oyo lesen kann und umgekehrt. Bei anderen Produkten ist es genauso.

Die großen Internet-Buchhandlungen sind sich leider nicht einige, welche Format die E-Books haben.

Dies ist übrigens unabhängig von der o.g. Adobe-ID.

So soll der Kunde an eine Buchhandlung über ein Produkt gefesselt werden.

In die Papierwelt der „normalen“ Bücher übertragen bedeutet es, dass man bei dem Buchhändler A eine spezielle Brille bekommen, um dessen Bücher zu lesen.
Will man Bücher von Buchhändler B lesen, geht das nicht mit der Brille von A, sondern nur mit der von B.

Übertrieben, aber so ist es leider!

Mit einer Apollo-Brille könnte man kein Werbeblatt von Fielmann lesen.

Als vor knapp zehn Jahren das Musikformat mp3 seinen Siegeszug antrat, gab es auch zig Anbieter von mp3-Musikdateien oder sog. Hörbüchern.
mp3-Dateien, die man für einen iPad-mp3-Player erstanden hatte, konnte man nicht auf einem Zune-mp3-Player abspielen. Auch die Anzahl der Kopien wurde reglementiert und stellenweise gibt es dies immer noch!

Mit einem rigiden Formatwahn schneiden sich die Anbieter über kurz oder lang ins eigenen Fleisch.

Wenn man einen Oyo hat und irgendwann mal – warum auch immer – wechselt, kann man sich die teueren E-Books neu kaufen.

Ein weiteres Manko ist der gebundene Buchpreis in Deutschland.
Die Internet-Buch-Handlungen rechtfertigen den Preis der E-Books, der genauso hoch ist wie für ein „normales“ Buch aus Papier, eben mit dieser Buchpreisbindung, die es in einer freien Marktwirschaft gar nicht mehr geben darf und dürfte!

Dies ist auch einer der Hauptgründe, weswegen sich die E-Books nicht durchsetzen!

Denn wer kauft sich schon ein relativ teueres Gerät oder eine Software, und bezahlt dann für das E-Books, dass als elektronisches Datenpaket vorliegt den gleichen Preis wie für ein Buch aus Papier?

Die Buchhandlungen, die (immer mehr) E-Books anbieten, sollten endlich die Buchpreisbildung aufgeben!

ruhe-ani2

Die „negative“ Auszeichung „Spruch des Jahres“ geht diesmal an den Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer.

Der egozentrisch-egomanische Hardcore‑Stuttgart-21-Hasser hatte einen Ausfall seiner Beherrschung, nachdem am 27.11.2011 der Volksentscheid zugunsten von S21 ausfiel.

palmer-tv

Boris Palmer ist ja bekannt für seine arroganten-selbsherrlichen Attacken auf Andersdenkende, wenn es um S21 geht.
Auch spart er nicht mit Denunziationen, Beleidigungen etc. sowie Zwischenrufen wie bei der Schlichtung.

Am 27.11.2011 sollte bekanntermaßen das Volk von Baden-Württemberg darüber entscheiden, ob das Land bei der Finanzierung von S21 aussteigen solle (sog. S21-Kündigungsgesetz).
Aufgerundet zwanzig Prozent sprachen sich dafür aus, dass Baden-Württemberg aussteigen solle, womit nur die reinen Stimmen „Ja zum Ausstieg“ berechnet wurden.

Boris Palmer, der insbesondere meinte, der sich im Bereich besser auskennen will als renommierte Unternehmen, die schon jahrzehntelang in dem Ressort erfolgreich tätig sind, wurde vor laufender Kamera im Südwestrundfunk (SWR) befragt.
Er versuchte sich herauszuwinden, wurde jedoch von einigen Zuschauern ausgebuht, weil sie sein falsches Spiel schon kannten oder es durchblickten.
Auch fiel das Wort „Lügenpack“, was S21-Gegner als Beleidgung gegen S21-Befürworter benutzen, in Palmers Richtung.

Palmer himself beleidigte die Dazwischenrufer als CDU-Pöbler und dergleichen, und hinter seiner bröckelnden Maske zeigte sich der wahre Palmer.

http://www.youtube.com/watch?v=JsJV5V_JMuI

recht-am-eigenen-bild

Ab und zu, wenn man fotografiert, wird man von Passanten, die man zufälligerweise abgelichtet hat, angesprochen, dass diese nicht wollen, sie zu .
Stellenweise wird man auch bedroht, man solle angezeigt werden.

Wie sieht die Sache rechtlich aus?

Das, was als Recht angesehen wird, stimmt schon mal nicht!
Man kann niemanden verklagen, nur weil er jemanden gegen dessen Willen fotografiert. Fotografieren ist nämlich – entgegen allen Meinungen – nicht strafbar.
§ 22 des Kunsturhebergesetzes – allgemein als „Recht am eignen Bild“ bekannt – gilt erst in dem Moment, in dem ein Foto veröffentlicht wird.
Dabei spielt auch keine Rolle, ob das Foto bearbeitet wurde.

Gegen den Willen ein Foto veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung ohne Erlaubnis, auch im Vorfeld, ist strafbar.
Nicht das Ablichten an sich!

Man sollte natürlich Folgendes bedenken.
Wenn man fotografiert und jemand will nicht mit aufs Bild, sollte man darauf Rücksicht nehmen, ob es nun rechtlich unbedenklich ist oder nicht.

Die Drei

In einer bekannten Buchhandlung in sind wir gerngesehene Kunden.

Wir waren auch dort schon auf Autorenlesungen.
Da vor kurzem eine Lesung eines Krimi-Autors dort stattfand, fragten wir, als wir die Eintrittskarten buchen wollten, ob wir Carla mitnehmen dürften.
Die Verkäuferin, die uns kannte, bejahte dies und sah ebenso wie ihre Kollegin, die neben ihr stand, kein Problem.
Carla verhält sich immer sehr ruhig und legt sich, während wir Bücher anschauen, hin und döst etwas.
Die Verkäuferin verwies uns aber vorsichtshalber auf eine Frau aus der Verwaltung.

Wir versuchten diese, ans Telefon zu bekommen. Dies klappte aber nicht.
Obwohl wir auf dem Anrufbeantworter sprachen und ein Rückruf versprochen wurde, tat sich nichts.
Irgendwann erreichten wir die Frau dann doch.

Sie hörte sich gerne an, dass wir begeistert von den Lesungen waren, doch in dem Moment, in dem wir Carla erwähnten, wollte sie nicht mehr zuhören und unterbrach uns barsch mit: „Nein, der Hund darf nicht herein.“
Wir hakten nach, erzählten von Carla und auch, dass wir sehr häufig dort einkaufen, doch man unterbrach uns und es blieb beim unreflektierten „Nein!“.

So schrieben wir dem Geschäftsleiter der Buchhandlung am 27.04.2009, doch eine Antwort erhielten wir nicht.
Deswegen veröffentlichen wir unseren Brief hier etwas weiter unten.

Für uns steht fest, dass wir bei dieser Buchhandlung nichts mehr kaufen und dass wir auch keine diesbezüglichen Berichte von Lesungen oder Ankündigungen dergleichen mehr hier veröffentlichen.

Am Samstag, den 2.5.2009, hielten wir uns wieder mit Carla in Stuttgart auf.
Wir kamen zufällig an der Buchhandlung vorbei. Dort war ein „Gewinnspiel“ zugange.
„Intelligente Fragen wie

„Im Jahre 47, also 1947, wurde eine Schriftstellergruppe gegründet.
Wie hieß sie?

  • Gruppe 2000
  • Gruppe 47
  • Gruppe 30
  • Gruppe 68“

wurden dort gestellt.
Auf diesem Niveau – Fragen, die die Antwort schon enthielten – ging es weiter.
Der „Entertainer“ machte flache Witze, wie: „Ja, die Gruppe 47 erfand auch ein Deo – 4711.“, über die jedoch niemand lachen wollte.
Irgendwann lud er uns ein, an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
„Das geht nicht, weil unser Hund nicht mit hinein darf“, sagten wir.
Er interventierte, dass ja einer von uns hereinkommen könnte.
Wir würden auch ein „Hundebuch“ gewinnen.

Witz komm‘ raus, du bist umzingelt!

Wir widersprachen, dass wir dies nicht täten, denn wenn einer von uns eine persona non grata sei, seien wir alle eine.
Einige Passanten wurden hellhörig.
Der „Entertainer“ schwenkte plötzlich um und ignorierte uns.

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Am 20.4.2009 liest Petra Reski aus  „Mafia: von Paten, Pizzerien und falschen Priestern“.
Die Veranstaltung findet in der Stadtbibliothek „Im Höfle“ in Böblingen statt.

Petra Reski beschreibt, wie die Mafia funktioniert und legt offen, wie verlogen Politiker und Priester diesbezüglich sind.

Wo?
Stadtbibliothek „Im Höfle“
Pestalozzistraße 4
71032   Böblingen

Eintritt: frei

heinichen-schorlau
(Veit Heinichen und der Moderator Wolgang Schorlau)

Gestern war in eine Lesung des bekannten Autors Veit Heinichen.

Veit Heinichen las einige (kurze) Passagen aus seinem neuen Buch „Die Ruhe der Stärkeren“ und stellte sich den Fragen des Moderators Wolfgang Schorlau.

Das Buch ist im Februar diesen Jahres erschienen.
Es ist wieder ein Krimi, in dem der Ermittler Proteo Laurenti die Hauptperson ist.
Die Geschichte spielt im Jahre 2007, als die Schengen-Raum-Erweiterung Richtung Osteuropa stattfand.
Es geht um dubiose Geschäfte mit Hedge-Fonds u.ä.
Der Autor zeigt detailliert auf, wie dort skrupellose Geschäfte gemacht werden.
Veit Heinichen beschreibt auch, welche stellenweise kriminellen und menschenverachtende Ausmaße die „soziale Marktwirtschaft“ angenommen hat.

Veit Heinichen sagte aber auch, dass die Menschen an Amnesie litten, denn die Finanzkrise sei nicht erst „jetzt“ gekommen, sondern jeder interessierte Mensch hätte sie schon Anfang der 1990er-Jahre sehen können.
Auch die Politiker hätten dies schon gewusst.
Er mutmaßte darüber, ob die Politiker dumm seien oder lögen.
Diese Frage konnte – wollte? – er nicht beantworten.

heinichen-liest
(Veit Heinichen liest aus seinem neuen Buch)

Ein gelungener Abend!

tatort-arbeitsamt

In einer Großstadt, irgendwo in Niedersachsen.

Willi hat einen Bandscheibenvorfall gehabt und hat dadurch seinen Job verloren.
Seit Jahren empfängt er Arbeitslosengeld Ⅱ.
Vor zwei Monaten begann er einen Ein-Euro-Job in einem Antiquitätenhandel.

Rico ist einundzwanzig Jahre alt und entstammt asozialen Familienverhältnissen.
Sein Vater ist unbekannt, und seine Mutter ist heroinsüchtig.
Rico raucht sich jeden Abend einen Joint, um alles um sich herum zu vergessen.
Seit sechs Wochen ist Rico auch als Ein-Euro-Jobber in dem Antiquitätenhandel beschäftigt.

Willi kümmert sich auch privat seit einigen Wochen um Rico, da dieser Probleme hat, sein Leben auf die gerade Spur zu führen.

Nach dem Wochenende erscheinen weder Willi noch Rico im Antiquitätenhandel.
Beide sind wie vom Erdboden verschluckt.
Durch Zufall erfährt ein anderer Kollege, dass Rico schwer verletzt im Krankenhaus liegt.
Willi bleibt unauffindbar.

Kommissarin Charlotte Lindholm vom LKA ermittelt … Diesen Beitrag weiterlesen »

Buch mit Fragezeichen

Jerry Cotton recherchiert Kriminalfälle in New York.
Sherlock Holmes klärt Verbrechen in London auf.

Siggi Baumeister ist Bösewichtern in Berndorf und in der Eifel auf der Spur.
Georg Wilsberg schnüffelt in Münster und im Münsterland, um die Wahrheit von Diebstahl, Betrug, Mord, Erpressung u.v.m. ans Tageslicht zu bringen.

Bei Besprechungen dieser Kriminalgeschichten hört man in Zusammenhang mit Siggi Baumeister und Georg Wilsberg sehr oft die Bezeichnung „Regionalkrimi“.

Was sind Regionalkrimis?

Jürgen Kehrer, u.a. Autor der Wilsberg-, sagte dazu:

„Wilsberg ist ein Regionalkrimi, weil er in Münster und im Münsterland spielt, Wallander-Krimis werden so nicht bezeichnet, obwohl sie auch an einem bestimmten Ort spielen. Im Prinzip sind alle Krimis Regionalkrimis, weil sie immer nur in einer Region spielen.“

Todeszauber

Todeszauber

Jürgen Kehrer und Petra Würth heute aus ihrem neuen Kriminalroman „Todeszauber“.
In diesem Roman treffen wieder Pia Petry und Georg Wilsberg aufeinander.

Wann? 25.10.2007
Um? 20:00 Uhr
Wo? Drensteinfurt
„Alte Post“
Mühlenstraße

Todeszauber

Todeszauber

Jürgen Kehrer und Petra Würth aus ihrem neuen Kriminalroman „Todeszauber“.
In diesem Roman treffen wieder Pia Petry und Georg Wilsberg aufeinander.

Wann? 25.10.2007
Um? 20:00 Uhr
Wo? Drensteinfurt
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