Artikel-Schlagworte: „Tacheles“

„Man sollte alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, einige vernünftige Worte sprechen.“
Johann Wolfgang von Goethe
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In dem Artikel über Kostendruck bei Krankenfahren haben wir bereits berichtet, wie die Krankenkassen – allen voran die AOK – versuchen, Kosten bei Krankenfahrten beim jeweiligen Fuhrunternehmen – Taxi oder Personenbeförderung – zu drücken.
Durch eine Person, die einen schweren Schlaganfall erlitten hatte, und mehrmals in der Woche zur Ergo‑, – Logo und Physiotherapie fährt, wurden wir aufmerksam, wie die Patienten der o.g. Krankenkassen ihre Krankenfahrten machen.
Diese Person ist Mitglied bei der AOK und fährt mit dem gleichen Unternehmen wie vor dem 1.11.2011, als der neue Rahmenvertrag in Kraft trat.
Die Krankenkassen bezahlen weiterhin genehmigte Fahrten.
Dem Schlaganfallpatient wurden die Fahrten auch nach dem 1.11.2011 genehmigt.
Er ist nun in der Bringschuld, ein passendes Unternehmen auszusuchen, das ihn fährt und das auch gleichzeitig noch den Rahmenvertrag unterzeichnet haben sollte.
Sollte, wohlgemerkt!
Die Krankenkassen bezahlen auch Fahrten, die z.B. vom Arzt oder Krankenhaus angeordnet wurden.
Bei Krankenfahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus oder nach der Entlassung aus dem Krankenhaus stellt dies in der Regel kein Problem dar, denn die Krankenkassen übernehmen diese Fahrten.
Bei Fahrten zum Arzt oder vom Arzt nach Hause, auch wenn sie vom Arzt angeordnet wurden, verhält es sich anders.
Wenn keine explizite Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, muss der Patient bzw. Krankenkassenmitglied erstmal in Vorkasse gehen und kann die Quittung bei der Krankenkasse einreichen.
Dies ist so ähnlich, als wenn man eine genhemigte Fahrt, diese aber erst in Vorkasse gehen bar bezahlt und dann bei der Krankenkasse einreicht.
Dies macht o.g. Schlaganfallpatient.
Seine Fahrten sind genehmigt, und die Kassen müssen sie übernehmen. Er geht erstmal in Vorkasse und lässt sich zu jeder Fahrt eine Quittung geben, die er dann (gesammelt) bei der Krankenkasse einreicht, die diese genehmigten Fahrten bezahlen muss, möglicherweise bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Wir forschten nach und bekamen während unserer weiteren Recherchen heraus, dass dies kein Einzelfall ist.
Der Knackpunkt ist, dass die o.g. Krankenkassen – auch aufgrund freier Wahl des Fuhrunternehmens durch die Mitglieder – (momentan) keine Chance haben, im Nachhinein genehmigte Fahrten zu revidieren, weil sie nicht mit einem Unternehmen getätigt wurden, das den Rahmenvertrag unterzeichnet hat.
Wir bleiben an dem Thema dran.

„Das Unverständlichste am Universum ist im Grunde, dass wir es verstehen können.“
Albert Einstein

Nachdem die Absperrung der Straße „Am Schlossgarten“ am Südflügel des noch bestehenden Stutttgarter Kopfbahnhofs abgeschlossen ist, wird nun der Südflügel abgerissen, Bäume gefällt und Stuttgart 21 (S21) zu Ende gebaut.
Das stimmt nicht!
Aus geheimen Quellen des Syntronischen Geheimdienstes wurde nun etwas sehr Eklatantes bekannt.
Insgeheim wird K21 – Kopfbahnhof 21 – gebaut!
Der neue Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Kretschmann, und der Verkehrsminister, Hermann, sind angetreten und wollten S21 verhindern und den bestehenden Kopfbahnhof renovieren (Projekt K21).
Der Volksentscheid hat gezeigt, dass gerade mal knapp zwanzig Prozent der wahlberechtigten Bürger Baden-Württembergs zur Urne gezogen sind, um S21 (irgendwie) zu verhindern.
Der Volksentscheid hat ergeben, dass S21 weiter gebaut wird.
Nun mussten die Grünen einlenken …
… aber nur vordergründig!
Insgeheim wird nämlich K21 gebaut und zwar unterirdisch, denn nur so ist zu erklären, dass der sog. Widerstand verebbt.
Während jeder glaubt, dass S21 gebaut wird, wird K21 gebaut, unterirdisch!
Wenn K21 fertig ist, wird er hochgehievt und kann dann in Betrieb genommen werden, ad hoc!
Vonwegen Volksentscheid, alles nur eine Verschwörung!

„Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht kein Wind günstig.“
Seneca

Wenn man wie wir sehr viel liest, kommt/kam man irgendwann auch mit dem Thema E-Books in Berührung.
E-Books sind „elektronische Bücher“ (“normale“ Bücher in elektronischer Form), die mit speziellen Lesegeräten oder Leseprogrammen, sog. Readern, gelesen werden können.
Diese Reader können Geräte sein, oder auch ein Programm bzw. eine Software – neues Wort : „App“ – sein, die extra dafür produziert bzw. programmiert werden, damit die E-Books gelesen werden können.
Die Programme kann man auf Tablet-PCs, Desktop-PCs, Handys etc. installieren.
In der Regel muss man mit dem Reader auch die Bücher kaufen, wofür die Geräte technisch dazu ausgestattet sind, dass sie ins Internet gehen können.
Wenn man nun zu den Internet-Buch-Handlungen geht, wird man auf verschieden(st)e Reader aufmerksam.
Wer zum Beispiel einen Reader namens „Oyo“ gekauft hat, kommt zu Buch.de und Thalia, wer einen „Kindle“ hat, kommt zu Amazon, wer einen „Place-Page-Reader“ hat, kommt zu „Page-Place“, mit dem WEltbild-Reader zu Weltbild bzw. Jokers, mit dem Hugendubel-Reader zu Hugendubel etc.
Unausweichlich wird man gleichzeitig mit dem „Digitalen Rechte-Management“ (DRM) konfrontiert.
Wenn man ein E-Book kauft, wird es im Internet-Buch-Shop verschlüsselt und wenn man es auf dem Reader lesen möchte, wird es ad hoc entschlüsselt.
Für dieses Ver‑ und Entschlüsseln sorgt u.a. das DRM, für das man eine sog. Identifikation bei der weltweiten Software-Schmiede Adobe – bekannt durch Acrobat, PDF, Acrobat Reader, Adobe Reader, Flash, Shockwave, Photo Shop etc. – bekommt (gratis).
Mit dieser Adobe-ID (Identifikation von Adobe) wird geregelt, dass man nun als Besitzer eben nur die Bücher lesen kann, die man erstanden hat.
Damit ist auch gewährleistet, dass man das E-Book nur auf einem Reader – bei manchen Produkten bis maximal fünf Readern – lesen kann.
Die DRM fungiert also (auch) als „Kopierschutz“.
Irgendwann wir man merken, dass man E-Books, die man für einen Kindle gekauft hat, nicht auf einem Oyo lesen kann und umgekehrt. Bei anderen Produkten ist es genauso.
Die großen Internet-Buchhandlungen sind sich leider nicht einige, welche Format die E-Books haben.
Dies ist übrigens unabhängig von der o.g. Adobe-ID.
So soll der Kunde an eine Buchhandlung über ein Produkt gefesselt werden.
In die Papierwelt der „normalen“ Bücher übertragen bedeutet es, dass man bei dem Buchhändler A eine spezielle Brille bekommen, um dessen Bücher zu lesen.
Will man Bücher von Buchhändler B lesen, geht das nicht mit der Brille von A, sondern nur mit der von B.
Übertrieben, aber so ist es leider!
Mit einer Apollo-Brille könnte man kein Werbeblatt von Fielmann lesen.
Als vor knapp zehn Jahren das Musikformat mp3 seinen Siegeszug antrat, gab es auch zig Anbieter von mp3-Musikdateien oder sog. Hörbüchern.
mp3-Dateien, die man für einen iPad-mp3-Player erstanden hatte, konnte man nicht auf einem Zune-mp3-Player abspielen. Auch die Anzahl der Kopien wurde reglementiert und stellenweise gibt es dies immer noch!
Mit einem rigiden Formatwahn schneiden sich die Anbieter über kurz oder lang ins eigenen Fleisch.
Wenn man einen Oyo hat und irgendwann mal – warum auch immer – wechselt, kann man sich die teueren E-Books neu kaufen.
Ein weiteres Manko ist der gebundene Buchpreis in Deutschland.
Die Internet-Buch-Handlungen rechtfertigen den Preis der E-Books, der genauso hoch ist wie für ein „normales“ Buch aus Papier, eben mit dieser Buchpreisbindung, die es in einer freien Marktwirschaft gar nicht mehr geben darf und dürfte!
Dies ist auch einer der Hauptgründe, weswegen sich die E-Books nicht durchsetzen!
Denn wer kauft sich schon ein relativ teueres Gerät oder eine Software, und bezahlt dann für das E-Books, dass als elektronisches Datenpaket vorliegt den gleichen Preis wie für ein Buch aus Papier?
Die Buchhandlungen, die (immer mehr) E-Books anbieten, sollten endlich die Buchpreisbildung aufgeben!

„Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
Joseph Joubert

Die „negative“ Auszeichung „Spruch des Jahres“ geht diesmal an den Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer.
Der egozentrisch-egomanische Hardcore‑Stuttgart-21-Hasser hatte einen Ausfall seiner Beherrschung, nachdem am 27.11.2011 der Volksentscheid zugunsten von S21 ausfiel.
Boris Palmer ist ja bekannt für seine arroganten-selbsherrlichen Attacken auf Andersdenkende, wenn es um S21 geht.
Auch spart er nicht mit Denunziationen, Beleidigungen etc. sowie Zwischenrufen wie bei der Schlichtung.
Am 27.11.2011 sollte bekanntermaßen das Volk von Baden-Württemberg darüber entscheiden, ob das Land bei der Finanzierung von S21 aussteigen solle (sog. S21-Kündigungsgesetz).
Aufgerundet zwanzig Prozent sprachen sich dafür aus, dass Baden-Württemberg aussteigen solle, womit nur die reinen Stimmen „Ja zum Ausstieg“ berechnet wurden.
Boris Palmer, der insbesondere meinte, der sich im Bereich Verkehr besser auskennen will als renommierte Unternehmen, die schon jahrzehntelang in dem Ressort erfolgreich tätig sind, wurde vor laufender Kamera im Südwestrundfunk (SWR) befragt.
Er versuchte sich herauszuwinden, wurde jedoch von einigen Zuschauern ausgebuht, weil sie sein falsches Spiel schon kannten oder es durchblickten.
Auch fiel das Wort „Lügenpack“, was S21-Gegner als Beleidgung gegen S21-Befürworter benutzen, in Palmers Richtung.
Palmer himself beleidigte die Dazwischenrufer als CDU-Pöbler und dergleichen, und hinter seiner bröckelnden Maske zeigte sich der wahre Palmer.

Rente mit 67 – seit dem 1. Januar 2012 ist sie nun in Kraft getreten.
Horst Seehofer krakeelt dagegen und meint, das müsse nicht sein und die Verschiebung des Renteneintrittsalters bringe nichts, sagte er.
Seit Anfang der 2000-er-Jahre ist bekannt, was durch Franz Müntefering durchgedrückt wurde, als die SPD und die CDU die Große Koalition bildeten.
Seltsamerweise hörte man vorher nichts von Horst Seehofer.
Als aufgeflogen war, dass Theodor zu Guttenberg seine Doktorarbeit plagiiert hatte, passierte erst nichts, aber dann auf einmal wurde reagiert mit fadenscheinigen Argumentationen, wie zuletzt sein selbstherrliches Buch „Vorerst gescheitert“.
Ebenso war es mit der Vorzeigefrau des EU-Parlamente, Silvana Koch-Mehrin!
Reaktionen, als alles schon erledigt war.
Noch-Bundespräsident Wulff hat seine Position als ehemaliger Landeschef von Niedersachsen (aus)genutzt, um an billige Kredite zu kommen.
Als alles schon herauskam, wurde von seinen Anwälten herausposaunt, dass die Kredite nun mit marktüblichen Zinssätze modifiziert wurden und nun alles „koscher“ sei.
In Stuttgart wurde seit knapp fünfzehn Jahren ein neuer Bahnhof konzipiert, die Planfeststellungen, Baugenehmigungen passierten alle Institutionen, Eingaben von Bürgern wurden berücksichtigt etc. Als jedoch die Bauarbeiten anfingen, schleicht noch ungefähr ein halbes Jahr ins Land, bis die Bahnhofsgegner laut werden und meinen, sie müssten den neuen Bahnhofsbau stoppen.
Was im Laufe der Randale um Stuttgart 21 (S21) passiert ist, dürfte zur Genüge bekannt sein!
Alles kommt zu spät!
Die Betroffenen – s.o. – scheinen aber erst zu reagieren, wenn etwas unumkehrbar ist.
So scheint, die „große Politik“ zu laufen.
Wenn Sie, lieber Leser, nun meinen, sie machten in ihrem Leben etwas falsch, sei Ihnen gesagt, sie machen alles richtig.
Sie haben es nämlich nicht nötig, sich zu profilieren, wenn es darum geht, etwas Unumkehrbares mitzutragen!

























